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Die polizeiliche Entwicklung  
 
1) Das Oldenburgische Polizeidragonerkorps (1786-1811)
Das "Corps der Policei-Dragoner" des Herzogtums Oldenburg, ein eigener staatlicher Polizeiverband, wurde gegen Ende des 18. Jahrhunderts durch den Herzog Peter Friedrich Ludwig gegründet.
Es wurde für notwendig erachtet, für die innere Sicherheit des Landes und um Gesindel und Bettler von den Grenzen fernzuhalten, einige Polizeidragoner anzustellen und sie alsdann an die Grenze zu verlegen. Der Trupp bestand aus 9 Polizeidragonern und einem kommandierenden Unteroffizier als Polizeidragonerwachtmeister. Mitte Mai 1787 wurden sie in ihre Bezirke in Marsch gesetzt. Die Verteilung war dauernden Veränderungen unterworfen - so war im Jahre 1788 u.a. ein Polizeidragoner in Abbehausen stationiert.
Eine Verstärkung der Truppe war unumgänglich - 1795/1796 bestand das Korps aus 18 Polizeidragonern, dem Wachtmeister und einem zusätzlich eingestellten Korporal und 10 Jahre später betrug die Gesamtstärke des Korps bereits 2 Wachtmeister, 2 Korporale und 40 Polizeidragoner.
Im Jahre 1805 gab es u.a. Quartiere in Ellwürden, Blexen, Burhave, Tossens und Eckwarden.
Nach der Niederlage Preußens in der Schlacht bei Jena und Auerstedt im Jahre 1806 kam es zur Besetzung des Herzogtums Oldenburg und als Folge eines Dekrets des Kaisers Napoleon vom Januar des Jahres 1811 wurde das Herzogtum Oldenburg ins französische Kaiserreich einverleibt. Mit dem Februar des Jahres 1811 hörte das Polizeidragonerkorps auf zu bestehen.
 
2) Die französische Gendarmerie während der Besetzung
Mit der Einverleibung des Herzogtums Oldenburg ins französische Kaiserreich wurde die Vollzugspolizei vornehmlich durch die französische Gendarmerie ausgeübt, die u. a. mit 1 "Brigade zu Fuß" (vermutlich 4 - 6 Mann) in Abbehausen stationiert war.
Im Jahre 1813 kam die Befreiung durch die Völkerschlacht bei Leipzig - der Herzog kam zurück und die herzoglichen Lande wurden wieder in Besitz genommen.
 
3) Die Kavallerie als Landespolizei (1813-1816)
Ein neues Korps war nach der französischen Besetzung nicht sogleich errichtet worden. Eigentliche Polizei-Exekutivorgane standen nicht zur Verfügung. Allerdings hatte der Herzog gegen Ende des Jahres 1813 eine Kavallerieabteilung von etwa 40 Mann aufgestellt, die neben ihren sonstigen Aufgaben den Polizeidienst versah.
 
4) Das Oldenburgische Landragonerkorps (1817-1867)
Mit dem Beginn des Jahres 1816 setzten die Vorarbeiten für die Gründung eines neuen Polizeikorps ein, das den Namen "Herzoglich Oldenburgisches Landdragonerkorps" erhalten sollte.
Als Gründungstag ist der 01.04.1817 anzusehen. Das Korps wurde 42 Köpfe stark. Der Stand des Stabes war Oldenburg. In jedem Hauptort der sieben Kreise wurde eine Brigade quartiert - eine davon u.a. in Ovelgönne.
Am 01.05.1837 wurde die neu errichtete Gendarmerie-Kaserne in Oldenburg bezogen. Das Landdragonerkorps wurde weiter ausgebaut. Im Dezember 1859 hatte es eine etatmäßige Stärke von 67 Köpfen. Der Pferdebestand betrug 1 Offizierpferd und 34 Dienstpferde. In Ellwürden und in Burhave war jeweils 1 Fußdragoner stationiert.
Nach der Neubildung der Amtsbezirke wurde das Korps 1860 neu eingeteilt, und zwar in Beritte. Zum Beritt Brake gehörten die Ämter Brake, Ovelgönne, Stollhamm und Landwührden.
 
5) Das Oldenburgische Gendarmeriekorps (ab 1867)
Das Landdragonerkorps, welches bis dahin unter dem Oberbefehl des Kommandeurs der oldenburgischen Truppenteile gestanden hatte, wurde nun selbständig und erhielt 1867 den Namen "Gendarmeriekorps". An die Stelle des Militär-Kommandos trat nun die Großherzogliche Regierung.
Das Korps war um 1867 insgesamt 69 Köpfe stark.
Im April 1918 fand in Oldenburg eine Gedenkfeier zum 100-jährigen Bestehen des Oldenburgischen Gendarmeriekorps statt. Einschließlich der zur Dienstleistung kommandierten Hilfsgendarmen (Soldaten des X.Armeekorps) betrug im gleichen Jahr die Ist-Stärke des Korps 118 Mann.
Nach dem Krieg waren Leid, Not und Hunger die prägenden Elemente in Deutschland. Die staatliche Ordnung schien unterzugehen. Zum Jahreswechsel 1918/1919 gab der Gendarmerie-Kommandeur Kellner folgende Grußworte im Verordnungsblatt bekannt: "Den Mitgliedern des Korps wünsche ich für das Jahr 1919 alles Gute. Gott beschütze unser armes Vaterland!"
Im Freistaat Oldenburg wurde im Oktober 1919 zusätzlich zur im ganzen Lande verteilten Gendarmerie eine neue, kasernierte "Sicherheitspolizei" geschaffen, die bei ausbrechenden Unruhen als Einheit eingesetzt werden konnte. Auf Forderung der Siegermächte, die in der neuen Polizeimannschaft eine militärische Truppe sahen, wurde 1920 die Sicherheitspolizei aufgelöst, gleichzeitig wurde eine neu organisierte Polizei aufgestellt, die den Namen "Ordnungspolizei" erhielt.
 
6) Die Zeit nach 1933
Nach der Landtagswahl 1932 übernahm die NSDAP im Freistaat Oldenburg die Regierungsgeschäfte. Die NSDAP begann sofort mit Veränderungen in ihrem Sinne.
Am 30.01.1933 wurde Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt. Mit der Machtübernahme durch die NSDAP ging die Polizeihoheit (bis dahin war die Polizeiverwaltung Angelegenheit der Länder) auf das Reich über. Die bislang demokratische Polizei wurde in den folgenden Jahren zu einem Machtmittel der neuen Machthaber.
Die Ordnungspolizei des Freistaates Oldenburg, die es seit 1920 gab, wurde 1934 aufgelöst.
Durch Erlaß wurde 1936, zum ersten Mal in der deutschen Geschichte, die gesamte Exekutivpolizei im Reich einer einheitlichen Führung unterstellt. Die gesamte uniformierte Polizei (Schutzpolizei und Gendarmerie), die Kriminalpolizei, die Politische Polizei und die Verwaltungspolizei unterstand nunmehr dem Chef der Deutschen Polizei, zu dem der Reichsführer SS Heinrich HIMMLER ernannt wurde.
Während des zweiten Weltkrieges brachten Abordnungen ständige Veränderungen mit sich. Auch zwei Gendarme aus Butjadingen wurden in den Osten (Generalgouvernement und Russland) abgeordnet. Beide kehrten nicht zurück, sondern kamen bei Kampfhandlungen um.
Neben Versetzungen und Abordnungen erforderten auch und zusätzliche Aufgaben wie Preisüberwachung, Transport von Gefangenen, Luftschutztätigkeit, Beaufsichtigung von Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen pp. die Einberufung von Reservisten und Hilfskräften.
 
7) Nach der Besetzung durch die Alliierten im Mai 1945
Beim Einrücken der Besatzungstruppen betrug die Ist-Stärke der gesamten Polizei im Land Oldenburg (einschl. der Beamten des anfangs noch zur amerikanischen Enklave Bremen gehörenden Kreises Wesermarsch) etwa 1000 Beamte.
Durch die "Proklamation Nr. 1 der Militärregierung Deutschland" waren alle Beamte, also auch Polizeibeamte, verpflichtet, bis auf weiteres auf ihren Posten zu verbleiben und die Befehle und Anordnungen der Militärregierung zu befolgen. Mit der Besetzung des Landes Oldenburg übernahmen die Offiziere der "Public-Safety-Branch" (PSO's) die deutsche Polizei.
Viele Polizeibeamte wurden aus politischen Gründen und aufgrund von Entnazifizierungsvorschrifen aus dem Polizeidienst entlassen. Eine entsprechende Neueinstellung von Polizeibeamten war notwendig. Die Suche nach geeigneten Männern erwies sich als schwierig.
Das Land Niedersachsen wurde aus der Taufe gehoben - Oldenburg wurde Verwaltungsbezirk.
Zur Polizei gehörte nur noch die uniformierte Exekutive und die Kriminalpolizei. Beide unterstanden bis Ende 1946 der Militär-Regierung. Die Polizeigewalt wurde 1947 auf deutsche Träger übertragen.
Nachdem die Militärregierung ihre Haltung zur Bildung von Berufsinteressenvertretungen grundlegend geändert hatte, kam es 1949 wieder zur Gründung des ersten Polizeibeamten-Bundes.
Die Kriminalpolizei, die nach dem Zusammenbruch von der Besatzungsmacht auf Einheiten der uniformierten Polizei aufgeteilt worden war, wurde 1952 aus der uniformierten Polizei wieder herausgelöst und als "Niedersächsische Landeskriminalpolizei" selbständig.
1961 wählten die Polizeibediensteten im Lande Niedersachsen erstmals ihre Vertretungen nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz - die ersten Personalratswahlen fanden statt.
Ab 1981 wurden Frauen in die Schutzpolizei des Landes Niedersachsen eingestellt.
Mit der sogenannten "Polizeireform", die 1994 in Kraft trat, wurde die Schutz- und Kriminalpolizei organisatorisch wieder zusammengeführt.
 
 
 
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